AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Anmeldung erkennt der Kursteilnehmer / Tourteilnehmer / Mieter / Tester, im Folgenden Teilnehmer genannt, die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der BLUE7 LOUNGE, im folgenden Veranstalter genannt, als allein verbindlich an.
  1. Eine Teilnahme an den Programmen ist ab 10 Jahren oder einer Körpergroße von 140 cm möglich (kleiner/junger auf Anfrage), vorausgesetzt, der Gesundheitszustand des Teilnehmers ist normal und er / sie leidet nicht unter Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie). Der Teilnehmer versichert, körperlich und geistig gesund zu sein
  1. Bei den Wassersport-Programmen sind ausreichende Schwimmkenntnisse erforderlich, der Teilnehmer versichert, mindestens 15 Minuten frei in offenen Gewässern schwimmen zu können.
  1. Der Teilnehmer versichert, die wesentlichen, für ihn zutreffenden Auszüge aus der Binnenschifffahrtstraßenordnung und der Seestraßenordnung, jeweils neueste Fassung, zu kennen und auf eigene Verantwortung zu Stand Up Paddeln.
  1. Der Teilnehmer versichert das internationale Notsignal für Wassersportler auf dem Wasser (Wenden Sie das internationale Notsignal nur in wirklichen Notsituationen an. Wenn Sie Hilfe brauchen: langsames synchrones seitliches Heben und Senken der Arme “Müde Fliege“).
  1. Ein Ausfall / Verschiebung der Programme durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Gewitter, Wind ab ca. 5 Beaufort) bedingt keine Ansprüche auf Rückerstattung von Gebühren. Wenn es möglich ist, werden wir uns bemühen, die verlorene Zeit nachzuholen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung des durch den Veranstalter überlassenen Equipments haftet der Teilnehmer vollumfänglich und muss den entstandenen Schaden oder Wertverlust ersetzen.
  1. Für Schäden am Eigentum Dritter haftet der Teilnehmer vollumfänglich und muss den entstandenen Schaden ersetzen.
  1. Eine Unfallversicherung für den Teilnehmer persönlich ist nicht abgeschlossen.
  1. Die Programme sind spätestens mit Beginn der 1. Stunde zu bezahlen. Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen.
  1. Im Falle eines Lehrgangsrücktritt vor Lehrgangsbeginn, bzw. des Nichterscheinens des Teilnehmers, aus Gründen, die BLUE7 LOUNGE nicht zu vertreten hat, kann der Veranstalter oder seine Beauftragten angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitungen und für die Aufwendungen von Mitveranstaltern und Organisatoren verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Lehrgangsplatzes berücksichtigt. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Schulungsbedingungen – Miet-/Testbedingungen – Sicherheits- und Grundregeln beim Stand Up Paddel

Schulungsbedingungen:

  1. Die Teilnahme an unseren Programmen, sowie das Nutzen der Ausrüstungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen, Verletzungen, Schäden die den Lehrgangsteilnehmer oder Dritte betreffen, wird eine Haftung ausdrücklich von der BLUE7 LOUNGE oder deren Ausbildungs- oder Hilfspersonal grundsätzlich ausgeschlossen. Die Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer von der BLUE7 LOUNGE  haben sich selbst ausreichend zu versichern. z.B. Haftpflicht-Unfall- Krankenversicherung, etc.
  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Nutzung stets im Sichtbereich der beaufsichtigenden Personen zu bleiben und das Übungsgelände nicht zu verlassen.
  1. Der Teilnehmer darf die zur Benutzung überlassenen Geräte nicht an Dritte weitergeben. Er verpflichtet sich, das Gerät nach der vereinbarten Nutzungsdauer wieder in ordnungsgemäßem Zustand an den Ausgangspunkt zurückzubringen und den Veranstalter auf evtl. Schäden aufmerksam zu machen. Bei überschrittener Zeitdauer hat der Veranstalter das Recht auf Nachforderungen in voller Höhe für jede angefangene Programmeinheit. Die Programmeinheit beginnt mit der Bereitstellung des Materials und endet nach Abnahme des Materials durch den Veranstalter.
  1. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die sich diesen Anordnungen oder weiteren des Ausbildungspersonals – z.B. durch eine bestimmte Situation hervorgerufen – widersetzen, von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen. Durch diese Maßnahme verfallen die noch ausstehenden Programmeinheiten ersatzlos und die Gebühr wird nicht erstattet.
  1. Ersatzansprüche an den Veranstalter bei Betriebsstörungen, verursacht durch höhere Gewalt, können in keinem Fall geltend gemacht werden.

Mietbedingungen:

  1. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer für die Ausübung des Stand Up Paddelns die benötigten Wassersportgeräte nebst Zubehör gegen Zahlung einer Miete zur Verfügung. Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportgeräte ist durch regelmäßigen Inspektionen sichergestellt.
  1. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages oder mit Übernahme der Mietsache bestätigt der Teilnehmer dem Veranstalter, dass die angemieteten Wassersportgeräte nebst Zubehör in vertragsgemäßem Zustand sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand für die Dauer der Nutzung wie sein Eigentum pfleglich und sorgfältig zu behandeln sowie ihn vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
  1. Der Teilnehmer haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden und Wertverluste, die an der Mietsache während der Vermietung entstehen.
  1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er mit dem geliehenen SUP Equipment auf eigene Gefahr den Wassersport ausübt.
  1. Mit Beginn der Vermietung hinterlegt der Teilnehmer beim Veranstalter eine Kaution in bar oder per Kreditkarte. Der Veranstalter ist im Schadensfall berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung des Schadensfalles sowie für Schäden und Verluste zu entnehmen.
  1. Nach Feststellung des Veranstalters, dass die Mietsache ordnungsgemäß und fristgerecht nebst allem gemieteten Zubehör zurückgegeben wurde, ist die vom Teilnehmer beim Vermieter hinterlegte Kaution zur Rückzahlung fällig.
  1. Der Teilnehmer ist zur pünktlichen Rückgabe der Mietsache entsprechend des vereinbarten Termins verpflichtet. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die den Veranstalter durch eine verspätete Rückgabe entstehen.

Sicherheits- und Grundregeln beim Stand Up Paddeln:

  1. Als Teilnehmer am Verkehr auf dem Wasser hat sich jeder Stand Up Paddler so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.
  1. Angemessene Kleidung: Tragen Sie bei Kälte unbedingt einen Wärmeschutzanzug zur Erhaltung Ihrer Körperwärme. Unterkühlung ist lebensgefährlich. Eine Schwimmweste erhöht vor allem auf der Donau Ihre Sicherheit und ist verpflichtend zu tragen.
  1. Überschätzen Sie nie Ihre eigenen Kräfte. Bei starkem ablandigen Wind und Wellen sollten wirklich nur Könner aufs Wasser gehen. Legen Sie erholsame Pausen ein. 
  1. Machen Sie sich mit den örtlichen Regeln und Verhältnissen vertraut (Polizei, Fischer, Surf-, Segellehrer und Einheimische kennen die Reviere am besten). Achten Sie auf Strömungen, ablandige Winde und spezielle Wetterverhältnisse.
  1. Bei Schwierigkeiten Ruhe bewahren. Bleiben Sie bei / auf Ihrem Stand Up Paddleboard und schwimmen Sie nicht alleine zum Ufer. Wenden Sie das internationale Notsignal nur in wirklichen Notsituationen an. (Wenn Sie Hilfe brauchen: langsames synchrones seitliches Heben und Senken der Arme „Müde Fliege“).

Materialprüfung:

Das Material: Boards, Paddel, Schwimmwesten, Leash werden von uns regelmäßig geprüft. Wir bitten Sie das SUP-Equipment ebenfalls vor und nach Gebrauch zu prüfen und ggf. Mängel zu vermerken und der jeweiligen Kontaktperson zu übermitteln. Wir übernehmen keinerlei Haftung, jeder Teilnehmer ist für die Eignung zum Wassersport selbst verantwortlich und haftet persönlich und vollumfänglich für die von ihm verursachten Schäden. Gerichtsstand ist der Firmensitz der BLUE7 LOUNGE Klosterneuburg

Wir wünschen viel Spaß beim Stand Up Paddeln!

be happy and have fun!

Eure BLUE7 LOUNGE